11.04.2024
Aufhebung und Abbruch Werkhof inkl. zweier Gebäude, Auflassen des Geländes in der Natur
Baupublikation
Gesuchstellende
Bau- und Verkehrsdirektion, Amt für Grundstücke und Gebäude, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Projektverfassende
c+s ingenieure ag, Kalchofenstrasse 20, 3415 Hasle bei Burgdorf
Bauvorhaben
Aufhebung und Abbruch Werkhof inklusive zweier Gebäude; Auflassen des Geländes in der Natur
Projektänderung
Abbruch Durchlass und Neugestaltung Heimiswilbach (Revitalisierung)
Projektstandort
Heimiswilstrasse 69 und 71, Burgdorf, Parzelle Nr. 2591, Nutzungszone: Wald
Schutzgebiete
Naturgebiet II Schachenwald; Waldnaturschutzinventar, Gewässerraum
Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen
nach Art. 24 RPG für das Bauen ausserhalb der Bauzone, nach Waldgesetzgebung für das Unterschreiten des Waldabstands bzw. das Bauen im Wald, nach Art. 41c GSchV für das Bauen im Gewässerraum, nach Art. 41 WBG für die Wasserbaupolizeibewilligung.
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und
www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 13. Mai 2024
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Ein-sprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 2. April 2024
Bauinspektorat