04.04.2024
Neubau Velo- und Geräteschopf
Baupublikation
Gesuchstellende
Elsbeth + Peter sowie Martina + Michael Baumberger, Chasseralweg 2, 3400 Burgdorf
Projektverfassende
AESCHLIMANN ARCHITEKTEN, Friedeggstrasse 5, 3401 Burgdorf
Bauvorhaben
Neubau Velo- und Geräteschopf
Projektstandort
Chasseralweg 2, Burgdorf, Parzelle Nr. 1887, Wohnzone 2
Schutzgebiet
Ortsbildschutzgebiet O IV Genoss. Siedlung Gsteig
Schutzobjekt
schützenswert; K-Objekt; Baugruppe I Genoss. Siedlung Gsteig; vertraglich unter Schutz gestellt
Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au, Regenwasser wird zur Versickerung gebracht
Ausnahme
nach Art. 28 BauG bzw. Art. 81 SG von Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone)
Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf und
www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances
Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 6. Mai 2024
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.
Burgdorf, 28. März 2024
Bauinspektorat