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Chasseralweg 2

04.04.2024

Neubau Velo- und Geräteschopf

Baupublikation

Gesuchstellende
Elsbeth + Peter sowie Martina + Michael Baumberger, Chasseralweg 2, 3400 Burgdorf

Projektverfassende
AESCHLIMANN ARCHITEKTEN, Friedeggstrasse 5, 3401 Burgdorf

Bauvorhaben
Neubau Velo- und Geräteschopf

Projektstandort
Chasseralweg 2, Burgdorf, Parzelle Nr. 1887, Wohnzone 2

Schutzgebiet
Ortsbildschutzgebiet O IV Genoss. Siedlung Gsteig

Schutzobjekt
schützenswert; K-Objekt; Baugruppe I Genoss. Siedlung Gsteig; vertraglich unter Schutz gestellt

Gewässerschutz
Gewässerschutzbereich Au, Regenwasser wird zur Versickerung gebracht

Ausnahme
nach Art. 28 BauG bzw. Art. 81 SG von Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone)

Auflagestelle
Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3401 Burgdorf und
www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances


Auflage- und Einsprachefrist
bis und mit 6. Mai 2024

Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre.

Burgdorf, 28. März 2024

Bauinspektorat

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