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Sektionschef - Meldepflicht

Wohnortswechsel
Der Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher die zivilen Ausweisschriften hinterlegt sind.

Wohnortswechsel (innerhalb des Kantons Bern)

Beim Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Kantons Bern ist die neue Adresse dem Sektionschef im Kanton Bern innert 14 Tagen mitzuteilen.

Wohnortswechsel (in einen anderen Kanton)
Beim Wegzug in einen anderen Kanton ist die neue Adresse dem für den Wohnort zuständigen Sektionschef innert 14 Tagen mitzuteilen.

Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde
Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen zu melden.

Berufsänderung

Eine Berufsänderung ist dem Sektionschef innert nützlicher Frist bekanntzugeben.

Änderung der Personalien

Bei Namensänderung sind dem Sektionschef folgende Unterlagen einzureichen:

  • Dienstbüchlein
  • militärischer Leistungsausweis (sofern vorhanden)
  • Kopie der Namensänderungsverfügung
  • blaue militärische Identitätskarte (sofern vorhanden)
Meldepflicht
Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM

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