Der Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) führt im Auftrag der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Abklärungen zu minderjährigen und erwachsenen Personen durch, welche eventuell auf Unterstützung angewiesen sind.
Benötigt eine Person Hilfe und Schutz, begleitet der Dienstzweig die betroffenen Menschen auf Anordnung der KESB im Rahmen von Beistandschaften. Zudem berät und begleitet der KES Menschen auch auf eigenen Wunsch.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Begleiten von hilfs- und schutzbedürftigen Menschen im Rahmen von Beistandschaften oder auf eigenen Wunsch
- Begleiten und Beraten privater Mandatstragender (Prima)
- Erarbeiten von Unterhaltsverträgen für unverheiratete Paare (auf Anfrage des Paares)
- Beaufsichtigen von privaten Haushalten, die volljährige Personen betreuen
- Führen der Pflegekinderaufsicht für die Region Emmental
Zu den angegebenen Öffnungszeiten sind wir für kurze Kontakte ohne Besprechungscharakter erreichbar (z.B. Abgabe von Unterlagen, einfache Auskünfte usw.)
Beratungen / Besprechungen müssen immer vorgängig vereinbart werden. Eine telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen. So kann die nötige Zeit zur Besprechung Ihres Anliegens reserviert werden.