Aufgaben
- Bemessung und Ausrichtung von Sozialhilfe (finanzielle Unterstützung)
- Präventive Beratung von Hilfe Suchenden
- Vermittlung an geeignete Fachstellen
Flyer Sozialdirektion
Zu den angegebenen Öffnungszeiten sind wir für kurze Kontakte ohne Besprechungscharakter erreichbar (z.B. Abgabe von Unterlagen, einfache Auskünfte usw.)
Neuanmeldung zum Bezug von Sozialhilfe
Die Neuanmeldung zum Bezug von Sozialhilfe erfolgt in zwei Schritten. Der Ablauf wird Ihnen am Schalter erklärt. Die Anmeldung findet am Standort der Sozialdirektion am Kirchbühl 17 statt. Bitte kommen Sie für eine Neuanmeldung zu den Öffnungszeiten persönlich am Schalter vorbei. Nehmen Sie einen gültigen Personalausweis (ID, Pass) mit.
Gemäss dem kantonalen Sozialhilfegesetz sichert die Sozialhilfe die gemeinsame Wohlfahrt der Bevölkerung und ermöglicht jeder Person die Führung eines menschenwürdigen und eigenverantwortlichen Lebens. Die Sozialhilfe bezweckt, Notlagen zu verhüten und zu beheben. Sie ist bestrebt, die Eigenverantwortung und die Selbständigkeit der Hilfesuchenden zu stärken.
Die bernische Sozialhilfegesetzgebung und das kantonale Handbuch BKSE orientieren sich an den gesamtschweizerischen SKOS-Richtlinien. Die Bemessung der Sozialhilfe im Einzelfall erfolgt nach den Detailregelungen von Handbuch BKSE und stadteigenen Bestimmungen.
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