Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

Protokollauszug SRB 2024-725 Seite 18 eine Verwarnung aussprechen, man kann bereits eine Busse aussprechen. Mit der Formulierung kann man leben. Stadträtin Bannwart Gabriela teilt mit, dass sie grundsätzlich damit leben kann, wenn grobfahrlässig und vorsätzlich ergänzt wird. Mit der Fraktion konnte dies jedoch nicht abgesprochen werden. Was jedoch nicht geht, ist der letzte Satz, dieser muss gestrichen werden. Es stellt sich die Frage, ob der GR verantwortlich ist, diese Sanktionen auszusprechen. Wie kommt man darauf, dass es der GR ist? Stadtrat Maier Elias, namens der FDP-Fraktion, teilt mit, dass gemäss Gemeindegesetzt der GR zuständig ist für das Reglement. Stadtratspräsidentin Vogt Anette möchte wissen, ob der Antrag abgeändert wird. Stadtrat Maier Elias, namens der FDP-Fraktion, teilt mit, dass man am Antrag festhält. Stadtrat Dür Hermann, namens der SVP-EDU-Fraktion, beantragt eine kurze Pause. Pause Stadträtin Bannwart Gabriela, namens der SP-Fraktion, beantragt einen Abänderungsantrag zum Antrag der FDP, SVP, EDU, GLP und Die Mitte. Der letzte Satz "Bei erstmaligen und leichten Widerhandlungen kann der Gemeinderat Verwarnungen aussprechen" muss gestrichen werden. Stadtrat Dür Hermann, namens der SVP-EDU-Fraktion, möchte von der SP-Fraktion wissen, wenn der letzte Satz gestrichen wird, ob dann der Antrag unterstützt wird. Stadträtin Bannwart Gabriela, namens der SP-Fraktion, teilt mit, dass dem so ist. Stadtrat Dür Hermann, namens der SVP-EDU-Fraktion, beantragt, wenn die restlichen Parteien damit einverstanden sind, den letzten Satz zu streichen. Stadtrat Maier Elias, namens der FDP-Fraktion, teilt mit, dass man am Antrag festhält, aber den letzten Satz, wie von Stadträtin Bannwart Gabriela vorgeschlagen, streicht. Abstimmung Artikel 20f Antrag GR: Wer als kandidierende bzw. für die Einhaltung der Offenlegungspflichten verantwortliche Person (Art. 20d Abs. 3) gegen die Offenlegungspflichten verstösst, namentlich die Offenlegung verweigert oder falsche Informationen erteilt, wird mit Busse gemäss Artikel 66 bestraft. Antrag FDP, SVP, EDU, GLP, Die Mitte: Parteien, Gruppierungen, Organisationen, kandidierende Personen oder für die Einhaltung der Offenlegungspflichten verantwortliche Person (Art. 20d Abs. 3), welche vorsätzlich oder grobfahrlässig gegen die Offenlegungspflichten verstossen, namentlich die Offenlegung verweigern oder falsche Informationen erteilen, werden mit Busse gemäss Artikel 66 bestraft.

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