Gemeindeabstimmung 9. Juni 2024

2 | 19 2020-1337 Motion SP-Fraktion betreffend Offenlegung der Finanzierung von Partei-, Wahl- und Abstimmungskampagnen Eingereicht am 2.11.2020 Überwiesen am 8.2.2021 vom SR aufrechterhalten am 20.6.2022 Fristverlängerung am 30.1.2023 Fällig am 8.2.2025 PraD 2020-1344 Motion GLP-Fraktion betreffend Abschaffung Unterzeichnung Wahlvorschlag Eingereicht am 2.11.2020 Überwiesen am 22.3.2021 vom SR aufrechterhalten am 20.6.2022 Fristverlängerung am 30.1.2023 Fällig am 22.3.2025 ESiD PraD 2020-1351 Auftrag FDP-Fraktion betreffend Anpassung Abstimmungsreglement, Unterzeichnung von Wahlvorschlägen Eingereicht am 2.11.2020 Überwiesen am 17.5.2021 vom SR aufrechterhalten am 20.6.2022 Fällig am 17.5.2023 PraD ESiD 2021-524 Motion SP-Fraktion betreffend Stellvertretungsregelung im Stadtrat Eingereicht am 22.3.2021 Überwiesen am 21.6.2021 vom SR aufrechterhalten am 20.6.2022 Fällig am 21.6.2023 PraD 2021-2166 Auftrag SP-Fraktion betreffend "Senkung Mindestalter Jugend- /Ausländerantrag" Eingereicht am 13.12.2021 Überwiesen am 16.5.2022 Fällig am 16.5.2024 PraD BilD Aufgrund der für das Jahr 2024 anstehenden Gesamterneuerungswahlen für Stadtrat und Gemeinderat sowie der gemäss Stadtratsreglement zu berücksichtigenden Vollzugsfristen der überwiesenen Vorstösse, ist eine Anpassung der entsprechenden Rechtsrundlagen erforderlich. Die Wahlen für die Amtsperiode 2025-2028 sollen bereits unter den angepassten «erleichterten» Bestimmungen erfolgen können. Der entsprechende Verfahrensablauf mit zwingender Vorprüfung und anschliessender Genehmigung durch den Kanton (Amt für Gemeinden und Raumordnung) bedingt, dass die Vorlage noch im Jahr 2023 durch den Stadtrat beschlossen werden muss. 3. Grundzüge der Neuregelung 3.1 Teilrevision Gemeindeordnung 3.1.1 Initiative und Referendum - Behandlungsfrist Die Einwohnergemeinden im Kanton Bern sind gemäss den Vorschriften der Gemeindegesetzgebung (Art. 14 und Art. 15 ff. GG) gehalten, die notwendigen Regelungen zum Verfahren und den Fristen für die Behandlung von Referenden und Initiativen in ihren Organisationsreglementen5 zu ordnen. Die Stadt Burgdorf hat die entsprechenden Bestimmungen in der Gemeindeordnung (Art. 19 – 22 GO) festgelegt. Darin enthalten sind die wesentlichen Inhalte und Voraussetzungen zum Zustandekommen von Referendum und Initiative, jedoch fehlen bislang Vorschriften zur Behandlungsfrist nach erfolgter Unterschriftensammlung. Eine solche soll nun für beide politischen Instrumente ergänzt werden, wie dies auch im Muster Organisationsreglement des Kantons vorgesehen ist. 5 in der Stadt Burgdorf als Gemeindeordnung (GO) bezeichnet

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